Für Hausverwaltungen in Wien: Wohnungen zwischen zwei Mietern herrichten

Eine Mieterin zieht aus, der nächste Mieter kommt. Dazwischen soll die Wohnung hergerichtet werden. Wir übernehmen die Sanierung zwischen zwei Mietern in einem Durchgang: Abbruch, Trockenbau und Ausmalen, ausgeführt von einem Baumeister-Betrieb. Sie sprechen mit einem fixen Ansprechpartner statt mit drei Firmen. Das gilt für einzelne Wohnungen ebenso wie für Stiegenhäuser und allgemeine Flächen im Haus.

  • Baumeister-Betrieb
  • Ein Ansprechpartner von der Besichtigung bis zur Übergabe
  • Wien + NÖ bis ca. 40 Min.

Anfrage mit Fotos

Kostenlos und unverbindlich.

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Leistung (mehrere möglich)
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Wie wird eine Wohnung zwischen zwei Mietern in einem Durchgang saniert?

Wir übernehmen Abbruch, Trockenbau und Ausmalen selbst: erst Abbruch, dann Trockenbau, zuletzt Ausmalen. Sie müssen keine drei Firmen koordinieren, weil ein Betrieb die Reihenfolge steuert.

Schritt Was passiert Was Sie davon haben
1. Besichtigung Wir sehen uns die Wohnung an. Fotos vorab sind möglich. Ein schriftliches Angebot erst nach der Besichtigung
2. Abbruch Alte Wände, Fliesen, Böden oder Einbauten kommen heraus. Die Wohnung ist frei für den Neuaufbau
3. Trockenbau Wände und Decken werden neu gestellt, gespachtelt und malfertig übergeben. Saubere Flächen für den letzten Schritt
4. Ausmalen Wände und Decken werden ausgemalt. Die Wohnung ist bereit für den nächsten Mieter

Nicht jede Wohnung braucht alle vier Schritte. Oft reicht Ausmalen mit Ausbesserungen. Was nötig ist, sehen wir bei der Besichtigung. Mehr zum Gesamtpaket lesen Sie unter Wohnungssanierung.

Wie dokumentieren Sie den Zustand vorher und nachher?

Wir fotografieren die Wohnung vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten. Die Verwaltung bekommt die Fotos als Nachweis, wie die Wohnung übergeben wurde.

So haben Sie bei Rückfragen von Eigentümer oder Mieter etwas in der Hand.

Wer bekommt die Schlüssel, und an wen geht die Rechnung?

Schlüsselübergabe und Termine stimmen wir direkt mit der Hausverwaltung ab. Die Rechnung stellen wir an die Verwaltung oder an den Eigentümer, so wie Sie es vorgeben.

Sie legen fest, wer die Wohnung aufsperrt und wer den Zustand abnimmt. Wir halten uns an Ihre Vorgaben und melden uns direkt bei der Verwaltung.

Muss der Vermieter die Wohnung beim Auszug ausmalen lassen?

Ob beim Auszug ausgemalt werden muss, hängt vom Mietvertrag ab. Laut Arbeiterkammer Wien ist eine Ausmalpflicht in vorformulierten Mietverträgen grundsätzlich unwirksam.

Das gilt nicht, wenn der Vermieter einen angemessenen Ausgleich bietet, und individuell vereinbarte Pflichten gelten dagegen. Ohne wirksame Vereinbarung müssen Wände nur dann neu ausgemalt werden, wenn sie übermäßig abgenutzt sind oder ortsunüblich gestaltet wurden. Rechtliche Einzelfälle klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Wir führen die Arbeit aus, wenn die Entscheidung gefallen ist.

Malen Sie auch Stiegenhäuser und allgemeine Flächen aus?

Ja, wir malen Stiegenhäuser und allgemeine Flächen aus. Termine stimmen wir mit der Verwaltung ab.

Wenn Sie das Stiegenhaus ausmalen lassen wollen, schicken Sie uns Fotos vom Zustand. Wir sehen uns die Flächen danach vor Ort an und besprechen mit Ihnen, was im Haus zu beachten ist. Details zu Malerarbeiten finden Sie auf der Seite Maler für Wien.

Was kostet es, ein Stiegenhaus ausmalen zu lassen?

Der Preis hängt von mehreren Faktoren ab. Den genauen Preis nennen wir schriftlich nach der Besichtigung.

Entscheidend sind:

  • die Größe der Flächen und die Zahl der Geschoße
  • der Zustand der Wände und der nötige Aufwand für Ausbesserungen
  • weitere Flächen, die mit ausgemalt werden sollen
  • der Zugang und die Abstimmung der Termine im Haus

Wer prüft Bauanzeige und Statik, bevor eine Wand fällt?

Das prüft der Baumeister in unserem Betrieb vorab. Laut Stadt Wien genügt für die meisten Änderungen im Inneren eines Gebäudes eine Bauanzeige. Ob das bei Ihrer Wohnung so ist, klären wir vor Beginn.

Wird eine statische Vorbemessung nötig, darf laut Stadt Wien erst einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und Anzeige des Baubeginns gebaut werden. Das planen wir in den Termin ein. Eine Bauanzeige ersetzt außerdem keine Bewilligungen nach anderen Gesetzen. Auch das klären wir vorab, bevor die Arbeiten beginnen.

Was ist mit der Räumung vor der Sanierung?

Für die Räumung arbeiten wir mit packdas.at zusammen, unserem Partner für Räumung und Übersiedlung. Ist die Wohnung leer, können wir mit dem Abbruch beginnen. Wie die Räumung abläuft, besprechen Sie direkt mit packdas.at.

Wie fragen Sie an?

Senden Sie uns die Anfrage mit Fotos der Wohnung. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und vereinbaren die Besichtigung. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Für private Eigentümer finden Sie die Leistungen auch auf der Startseite.

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